Der Begriff  wird oft fälschlicherweise synonym für Adressverlage verwendet. Dabei zeichnen sich Adressverlage dadurch aus Daten selbständig zu erheben und zu pflegen. Listbroker hingegen handeln typischerweise mit Listen verschiedenere Anbieter.

Vorteile von Lisbrokern

Wie bereits angedeutet arbeiten sie mit verschiedenen Adresshändlern und Adressverlagen zusammen. Man kann also davon ausgehen, dass sie einen guten Überblick über den Markt haben und einem ein optimales Angebot aus verschiedenen Quellen anbieten. Zudem können sie eine sehr umfangreiche Beratungsleistung bieten, die auf den Erfahrungsschatz verschiedenster Anbieter zurück greift. Wenn der Kunde also sehr spezifische Adressen benötigt, ist die Chance von einem Listbroker einen passenden Anbieter vermittelt zu bekommen besonders hoch. Leider ist aber nicht alles Gold, was glänzt.

Tücken beim Adresskauf über Listbroker

Man kann davon ausgehen, dass der Listbroker mit diversen Adressanbietern verschiedene Veträge geschlossen hat, so dass er durch den Verkauf von Daten des Anbieters A mehr Provision erhält als beim Verkauf von Daten des Anbieters B. Zudem haben Listbroker auch nie Kontakt zu allen Anbietern und oft schlagen Sie auf den eigentlichen Adresspreis eine eigene Gebühr auf. Der letztendliche Preis wird also in der Regel höher sein als beim Kauf direkt vom Adressverlag.

Rechtliche Hintergründe

Listbroker unterliegen genau wie Adressverlage und sonstige Adresshändler dem Listenprivileg. Damit dürfen sie Daten erheben, speichern und vor allem auch verkaufen. Die Datennutzung ist dann nicht mehr erlaubt, wenn gegen schutzwürdige Interessen des Betroffenen verstoßen wird. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Betroffene die Nutzung seiner Daten untersagt hat. Hierbei handelt es sich um eine Opt-Out Regelung.

Im Gegensatz zur Opt-Out Regel tritt bei der tatsächlichen Verwendung von Datenmaterial nach dem Kauf die Opt-In Regelung in Kraft. Diese besagt, dass ein Betroffener der Nutzung seiner Daten zugestimmt haben muss. Dies spielt besonders bei Privatadressen eine große Reolle. Firmenadressen sind in Hinsicht auf Faxwerbung und E-Mail Werbung sehr stark von dieser Regelung betroffen. Der Käufer von Adressdaten muss sich darüber im Klaren sein, dass er bei seiner Werbemaßnahme rechtliche Richtlinien einhalten muss. Entsprechende Beratung wird von den meisten Adresshändlern auf Anfrage geleistet.